Der Pfarrgemeinderat ist [...] der Pastoralrat der Gemeinde [...] zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde. [...] Er wird in der Gemeinde als Pastoralrat und als Organ des Laienapostolats tätig.
Aufgaben des Pfarrgemeinderates:
§ 2
Er dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrages der Kirche. Er wirkt mit in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, je nach Sachbereichen beratend oder beschließend. Jedes Gemeindemitglied hat das Recht sich an den Pfarrgemeinderat zu wenden.
§ 3
Er berät und unterstützt den Pfarrer, insbesondere:
- die rechte Verkündigung der Heilsbotschaft
- die Feier der Liturgie und der Sakramente
- die Bemühungen um die Einheit der Christen und
- die Zusammenarbeit mit den christlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften.
§ 5
Seine Aufgaben orientieren sich an der konkreten Situation der Gemeinde.
Sie sind vor allem:
In der Pfarrgemeinde
- a) das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde wecken und aktivieren
- b) Gemeindemitglieder für Dienste der Glaubensunterweisung gewinnen und fördern
- c) Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste und die lebendige Teilnahme der ganzen Gemeinde einbringen
- d) den Dienst im karitativen und sozialen Bereich fördern
- e) die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde sehen, ihr in der Gemeindearbeit gerecht werden und die Möglichkeit seelsorgerischer Hilfe suchen
- f) Verantwortung für christliche Erziehung in Familie, Schule, Gemeinde und ihren Einrichtungen wach halten
- g) Ökumenische Zusammenarbeit suchen und fördern und sich um ein gemeinsames Glaubenszeugnis in der Gesellschaft bemühen
- h) Kontakte mit Menschen anderen Glaubens suchen
- i) katholische Organisationen, Einrichtungen und frei Initiativen in der Gemeinde unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit fördern und im Dialog mit ihnen und anderen Gruppen der Gemeinde Aufgaben und Dienste aufeinander abstimmen
- k) Kontakte zu denen suchen, die dem Gemeindeleben fern stehen
- l) die Gemeinde regelmäßig über die Arbeit in der Pfarrei und ihre Probleme informieren
- m) vor Besetzung der Pfarrstelle den Erzbischof über die besonderen Bedürfnisse der Gemeinde unterrichten und mit dem Leiter des zuständigen Dezernats im Erzbischöflichen Ordinariat ein Gespräch führen.
Im überpfarrlichen Bereich
- a) VertreterInnen der Pfarrgemeinde in überpfarrliche Gremien entsenden
- b) das Bewusstsein der Gemeinde für die Einheit des Erzbistums und die Sorge für die Gemeinde in der Diaspora fördern und wach halten
- c) die Verantwortung der Gemeinde für Mission wach halten
- d) die Verantwortung der Gemeinde für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung wecken und fördern
Im kommunalen Bereich
- a) Anliegen der Katholiken der Pfarrgemeinde in der Öffentlichkeit vertreten
- b) Entwicklungen und Probleme des Alltags der politischen Gemeinde beobachten, überdenken und sachgerechte Vorschläge den kommunalpolitisch Verantwortlichen unterbreiten
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