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Der Pfarrgemeinderat ist [...] der Pastoralrat der Gemeinde [...] zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde. [...] Er wird in der Gemeinde als Pastoralrat und als Organ des Laienapostolats tätig.

 

Aufgaben des Pfarrgemeinderates:

§ 2

Er dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrages der Kirche. Er wirkt mit in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, je nach Sachbereichen beratend oder beschließend. Jedes Gemeindemitglied hat das Recht sich an den Pfarrgemeinderat zu wenden.

§ 3

Er berät und unterstützt den Pfarrer, insbesondere:

- die rechte Verkündigung der Heilsbotschaft

- die Feier der Liturgie und der Sakramente

- die Bemühungen um die Einheit der Christen und

- die Zusammenarbeit mit den christlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften.

§ 5

Seine Aufgaben orientieren sich an der konkreten Situation der Gemeinde.

Sie sind vor allem:

In der Pfarrgemeinde
Im überpfarrlichen Bereich
Im kommunalen Bereich

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